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Das Reisen mit medizinischem Cannabis ins Ausland

Reisen mit medizinischem Cannabis ins Ausland
  • Medizinisches Cannabis ist in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, in vielen anderen Ländern jedoch weiterhin schon.
  • Innerhalb des Schengen-Raums ist die Mitnahme mit beglaubigter Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) für bis zu 30 Tage möglich.
  • Außerhalb des Schengen-Raums gelten nationale Sonderregelungen – hier ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung und zusätzliche Beglaubigung erforderlich.
  • Private Mitnahme von Cannabis zu Genusszwecken bleibt weiterhin illegal – nur medizinisch verschriebenes Cannabis darf mitgeführt werden.

Cannabis und die Rechtslage in Europa

Obwohl sich in Europa vieles verändert hat, ist Cannabis weiterhin rechtlich unterschiedlich eingestuft:

  • In Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Malta ist Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert – insbesondere für den Eigenanbau und -konsum in kleinen Mengen.
  • Deutschland: Seit April 2024 dürfen volljährige Personen bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und bis zu drei Pflanzen zu Hause anbauen. Der Erwerb ist über Cannabis Social Clubs möglich. Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für den privaten Konsum – nicht für Reisen ins Ausland!
  • In anderen Ländern wie Tschechien und Portugal wurde der Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert – dennoch bleibt die Ein- und Ausfuhr strafbar, es sei denn, es handelt sich um medizinisches Cannabis mit entsprechender Genehmigung.

Reisen im Schengen-Raum

Patient:innen, die in Länder des Schengen-Abkommens reisen (u. a. Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Niederlande, Tschechien), dürfen medizinisches Cannabis mitnehmen – unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

  • Eine ärztliche Verschreibung (Rezept) ist zwingend erforderlich.
  • Zusätzlich muss eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ für jedes Arzneimittel vorliegen.
  • Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle ausgestellt und ist 30 Tage gültig.
  • Wichtig: Für jede Cannabisblütensorte oder jedes Cannabispräparat ist eine eigene Bescheinigung erforderlich.
  • Bei Flugreisen muss das Cannabis stets im Handgepäck zusammen mit den Originalunterlagen (Rezept + Bescheinigung) mitgeführt werden.

Reisen außerhalb des Schengen-Raums

Wer außerhalb des Schengen-Raums reist, muss sich frühzeitig über die länderspezifischen Regelungen informieren. Die Mitnahme von medizinischem Cannabis ist in vielen Ländern weiterhin verboten oder stark eingeschränkt.

  • Laut Empfehlung des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) sollte eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zur Wirkstoffbezeichnung, Dosierung und Reisedauer mitgeführt werden.
  • Auch diese Bescheinigung muss durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
  • Ein offizielles Formular ist nicht vorgeschrieben, jedoch stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Musterformular zur Verfügung.

Was tun, wenn die Mitnahme nicht erlaubt ist?

Wenn die Mitnahme von medizinischem Cannabis ins Zielland nicht gestattet ist, gibt es mehrere Optionen:

  • Eine vorübergehende alternative Therapie mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin besprechen.
  • Prüfen, ob im Zielland ein Arzt oder eine Ärztin das benötigte Präparat verschreiben kann.
  • Gegebenenfalls Reiseziel wechseln, falls die Versorgung nicht sichergestellt ist.

In seltenen Ausnahmefällen kann bei der Bundesopiumstelle eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung beantragt werden. Dieser Vorgang ist jedoch aufwendig und wird nur in besonders begründeten Fällen bewilligt.


Wichtiger Hinweis

Da es keine international einheitlichen Regelungen für medizinisches Cannabis gibt, müssen sich Patient:innen unbedingt vor Reiseantritt über die Bestimmungen im Zielland informieren. Die jeweilige diplomatische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) kann dazu Auskunft geben. Kontaktinformationen sind auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.


Fazit

Auch 2025 gilt: Wer mit medizinischem Cannabis verreisen möchte, muss sich gut vorbereiten. Die rechtlichen Bestimmungen variieren stark von Land zu Land – trotz der Legalisierung in Deutschland. Eine rechtzeitige Planung, das Einholen aller nötigen Bescheinigungen und die sorgfältige Recherche zur Rechtslage im Zielland sind entscheidend für einen sorgenfreien Urlaub.

Autor: Lisa Marie
Lisa-Marie Autor Grünhorn Cannabis Apotheke
Lisa studiert Germanistik mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft und unterstützt seit 2024 die Grünhorn Gruppe. Ihre Schwerpunktthemen sind Recherche und Verfassen von Fachbeiträgen rund um das Thema Medizinalcannabis.