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Das Reisen mit medizinischem Cannabis ins Ausland

Das Reisen mit medizinischem Cannabis ins Ausland

Mit Beginn der Urlaubszeit stellt sich Cannabispatient:innen häufig die Frage, ob sie ihr medizinisches Cannabis mit in den Urlaub bzw. ins Ausland nehmen dürfen.

Auch im Urlaub sollten Patient:innen nicht auf ihre Medikamente verzichten. Die für die Dauer von 30 Tagen angemessene Menge darf vom Arzt verschrieben und als Reisebedarf mitgeführt werden. Es gilt jedoch einige Aspekte im Vorfeld zu prüfen.

Key Facts: Sicher unterwegs - Praktische Hinweise für Patienten mit medizinischem Cannabis

  • Cannabis ist zwar in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, in vielen anderen Ländern hat sich aber am Status nichts geändert!
  • Reisen im Schengen-Raum: beglaubigte Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (eine Bescheinigung je Arzneimittel!)
  • Reisen außerhalb des Schengen-Raums: Bestimmungen im Zielland recherchieren (Webseite des INCB)

Für Patient:innen, die im Rahmen ihrer Therapie medizinisches Cannabis anwenden, kann das Reisen eine besondere Herausforderung darstellen. Seit dem 1. April 2024 fällt medizinisches Cannabis in Deutschland zwar nicht mehr unter die Kategorie der Betäubungsmittel, jedoch bleibt es in den meisten Schengen-Staaten und anderen Ländern weiterhin eingeschränkt oder verboten. Zwischen den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, Sicherheitsvorschriften und der Angst vor Missverständnissen ist es daher wichtig, sich vor einer Reise gut über die örtlichen Bestimmungen zu informieren. Schließlich möchte jeder seinen Urlaub stress- und problemfrei genießen können – auch mit medizinischem Cannabis im Gepäck.

Hier sind einige Informationen, die bei Reisen berücksichtigt werden sollten, um von einem möglichst reibungslosen Urlaub profitieren zu können.

Mit Cannabis in die Staaten des Schengener Abkommens reisen

In Staaten des Schengener Abkommens ist es gestattet, verschriebenes medizinisches Cannabis mitzuführen, allerdings immer in einer angemessenen Menge, die den Bedarf für einen Zeitraum von 30 Tagen nicht überschreitet.

  • Für die Mitnahme dieser Menge ist es erforderlich, eine Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens auszufüllen.
  • Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten anderen Stelle beglaubigt werden, bevor die Reise angetreten wird.
  • Die Beglaubigung erfolgt ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Verschreibung, also einem Rezept.
  • Das ausgestellte Dokument ist maximal 30 Tage gültig und muss stets als Nachweis mitgeführt werden.
  • Wichtig zu beachten ist, dass für jedes einzelne Arzneimittel eine separate beglaubigte Bescheinigung erforderlich ist, so auch bei der Verschreibung von mehreren Blütensorten oder Extrakten.
  • Zusätzlich zum beglaubigten Dokument ist auch die ärztliche Verschreibung, das Rezept, immer mitzuführen.

Bei Flugreisen ist außerdem zu beachten, dass die Arzneimittel immer zusammen mit einer Kopie des ausgestellten Rezepts und der beglaubigten Bescheinigung im Handgepäck aufzubewahren und mitzuführen sind.

Reisen mit medizinischem Cannabis in andere Länder

Bei der Einreise mit medizinischem Cannabis in andere Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören, wird empfohlen, sich nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffamtes (INCB) zu richten.

  • Eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zur Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer ist erforderlich.
  • Diese Bescheinigung muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
  • Es gibt zwar kein verbindliches Formular, doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Musterformular erstellt, das verwendet werden kann.
  • Auch hier gilt: für jedes einzelne Arzneimittel muss eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt werden.

Für weitere Informationen finden Sie auf der Website des INCB eine Liste mit Ländern und deren Regulierungen zur Mitnahme von medizinischem Cannabis.

Medizinisches Cannabis kann nicht in das gewünschte Land mitgenommen werden – was nun?

Im Falle, dass die Mitnahme von medizinischem Cannabis in das angestrebte Reiseland nicht erlaubt ist, gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin kann vorübergehend eine alternative Therapie verschreiben oder Patient:innen entscheiden sich gegen eine Reise in das betreffende Land. Es kann auch recherchiert werden, ob ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort das benötigte Medikament oder ein ähnliches Präparat verschreiben kann, sofern es verfügbar ist und eine Mitnahme aus Deutschland nicht möglich ist.

Alternativ ist es möglich, eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung für medizinisches Cannabis zu beantragen. Dieser Prozess muss allerdings bei der Bundesopiumstelle eingeleitet werden. Es sei auch darauf hingewiesen, dass es sich um ein komplexes Verfahren handelt, das nur in seltenen Ausnahmefällen bewilligt wird.

Wichtig: Da es keine einheitlichen internationalen Regelungen für die Mitnahme von medizinischem Cannabis und Cannabisarzneimitteln auf Reisen gibt, sollten Patient:innen die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes im Blick behalten. Es ist dringend ratsam, sich vor Reiseantritt über die rechtlichen Bestimmungen in dem Reiseland zu informieren. Einige Länder haben Beschränkungen hinsichtlich der mitgeführten Menge von Cannabisarzneimitteln oder verbieten deren Mitnahme sogar gänzlich. Die diplomatische Vertretung des jeweiligen Ziellandes in Deutschland kann hierzu Auskunft geben. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.

Autor: Lisa Marie
Lisa-Marie Autor Grünhorn Cannabis Apotheke
Lisa studiert Germanistik mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft und unterstützt seit 2024 die Grünhorn Gruppe. Ihre Schwerpunktthemen sind Recherche und Verfassen von Fachbeiträgen rund um das Thema Medizinalcannabis.