Medizinisches Cannabis per E-Rezept
Seit 01.01.2024 ist es Ärztinnen und Ärzten möglich, Verschreibungen an ihre Patienten per E-Rezept auszustellen. Vielleicht haben Sie ein solches Rezept bereits für andere verschreibungspflichtige Medikamente eingelöst. Dies ist nun auch möglich für Ihr Cannabisrezept!
Die am 01.04.2024 in Kraft tretende Teillegalisierung von Cannabis sorgt dafür, dass medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, sondern in die Kategorie der regulären verschreibungspflichtigen Medikamente übernommen wird.
Durch diesen Kategoriewechsel von medizinischem Cannabis benötigen Ärzte nun keinen speziellen Betäubungsmittelrezeptblock (gelbe Rezepte) mehr. Die Verschreibung erfolgt nun auf den klassischen rosa „Kassenrezepten“ und blauen Privatrezepten. Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte die Verschreibung von Cannabismedikamenten als E-Rezept durchführen.
In lokalen Apotheken, wie unserer Apotheke im Paunsdorf Center in Leipzig, kann das Rezept direkt von Ihrer Krankenkassenkarte ausgelesen oder aber direkt vom Arzt an die Apotheke gesendet werden.
Natürlich können Sie Ihr E-Rezept auch bei uns in der Online-Apotheke einlösen.
Fragen Sie dazu einfach in Ihrer Arztpraxis nach dem Ausdruck Ihres E-Rezeptes und laden Sie diesen im Rezeptuploadbereich hoch. Auf eine anschließende Versendung des Ausdruckes an uns können Sie verzichten.
Nach wie vor ist es natürlich möglich, Ihr Rezept bei uns hochzuladen und anschließend an uns zu senden.
Für die Erstattung einer Cannabis-Therapie benötigen Sie aber auch weiterhin eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass gelbe Rezepte (Betäubungsmittelrezepte) nur noch mit einem Ausstellungsdatum vor dem 01.04.2024 bearbeitet werden können.
Rezepte, die am 01.04.2024 oder später ausgestellt werden, dürfen nicht gelb sein.
Eine Anbindung an die App der Gematik, mit der Sie Ihr Rezept an uns übermitteln können, wird bald verfügbar sein.