Natürlich können Sie Ihre Bestellung auch bei uns abholen! Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon und wir stellen Ihre Bestellung in der Apotheke für Sie bereit.

Telefon: 0341 566 397 77 E-Mail: info@gruenhorn.de

Abholadresse:

Apotheke im Paunsdorfcenter Paunsdorfer Allee 1 04329 Leipzig ​

Wir bitten Sie eingehend, zukünftig keine geöffneten und beschädigten Pakete von Grünhorn anzunehmen. Kontrollieren Sie genau, ob Ihr Paket bereits geöffnet worden ist. Verweigern Sie bitte die Annahme und informieren Sie uns anschließend unter info@gruenhorn.de über den Vorfall.

Vielen Dank!

Das geht ganz einfach in wenigen Schritten:

1. Rezept elektronisch hochladen Unter REZEPT EINLÖSEN können Sie direkt eine gescannte Version Ihrer Unterlagen hochladen und an uns übermitteln. Wir benötigen einen Scan von Ihrem Rezept und (wenn vorhanden) die Bestätigung Ihrer Krankenkasse für eine Kostenübernahme. Dieser Schritt ermöglicht eine schnellere Verarbeitung Ihrer Bestellung.

2. Sehr wichtig! Rezept per Post einschicken Wir können Ihre Bestellung nur bearbeiten, wenn wir Ihr Originalrezept postalisch erhalten haben. Bitte schicken Sie uns Ihr ORIGINALREZEPT per Post zu. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenlosen Freiumschlag zum Ausdrucken (DOWNLOAD).

Apotheke im Paunsdorf Center An: Grünhorn Postfach 901132 04358 Leipzig

Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnung per E-Mail.

Rezept per Post einsenden

Nach Erhalt Ihres Rezeptes prüfen Sie bitte folgende Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum Ausstellungsdatum Arztunterschrift und -stempel Verordnung: eindeutig mit Menge und Dosierung

Für die Bearbeitung Ihrer Bestellung benötigen wir Ihr Rezept im Original. Ein BtM-Rezept setzt sich immer aus 3 Teilen zusammen. Teil III verbleibt beim Arzt. Teil I und II erhält der Patient zur Abgabe in der Apotheke.

Beide Teile des BtM-Rezeptes müssen innerhalb der 7 Tage nach Ausstellungsdatum in der Apotheke vorliegen.

Ihre Kontaktdaten

Für einen optimalen Bestellprozess und für Rückfragen sowie Rücksprachen teilen Sie uns bitte vorab folgende Kontaktdaten mit:

Ihre Telefonnummer Ihre E-Mailadresse Ihre aktuelle Adresse (bei Umzug informieren Sie uns bitte rechtzeitig)

Sie können uns diese Daten bereits beim REZEPT EINLÖSEN im Formular oder schriftlich (per Post zusammen mit dem Rezept oder per E-Mail an info@gruenhorn.de) mitteilen.

Hier geht's zur Anleitung inkl. Freiumschlag zur Rezepteinsendung

Bei den medizinischen Cannabisblüten, die vom Hersteller geliefert werden, handelt es sich um Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturen. Denn jede Verordnung von Cannabisblüten auf Rezept ist eine individuelle, eigens für den Patienten hergestellte Zubereitung aufgrund einer Verschreibung. Bevor die Blüten in der Rezeptur Anwendung finden, werden die Ausgangsstoffe auf Identität geprüft. Ohne diese Prüfung dürfen die Blüten nicht verwendet werden. Somit ist die Abgabe in dem Originalgefäß nicht rechtlich zulässig.

Für die Abgabe der Zubereitung ist ein Packmittel zu verwenden, das das die Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen oder chemischen Veränderungen schützt. Daher verwenden wir Glasbehälter anstatt von Kunststoffbehältern. Die statischen Eigenschaften von Kunststoff ziehen die Trichome des Cannabis an, ähnlich wie ein Magnet. Da Trichome einen hohen Anteil an THC beinhalten und diese in den Produkten und nicht in der Verpackung bleiben sollen liefern wir Ihre Medikamente in Glasbehältern. Wir sorgen so für eine optimale und nachhaltige Lagerung Ihrer Cannabismedikamente.

Eine korrekte, sichere und umweltschonende Verpackung der Blüten steht für uns an erster Stelle.

Deshalb haben wir uns gegen Kunststoffbehälter und für hochwertige Gläser aus Braun- und Opalglas entschieden. Die statischen Eigenschaften von Kunststoff führen zu einer Anziehung der im Cannabis enthaltenen Trichome, ähnlich einem Magneten. Trichome enthalten einen hohen Anteil an THC. Damit diese im Produkt und nicht in der Verpackung bleiben, liefern wir Ihre Medikamente in Glasbehältern.

Bei der Wahl unserer Gläser haben wir uns bewusst gegen die handelsüblichen Großproduzenten aus China entschieden und setzen stattdessen auf Regionalität und kurze Lieferwege. Unsere Grünhorn-Gläser beziehen wir von einem der führenden deutschen Glasproduzenten mit Werken in Deutschland und Belgien.

Glas ist eine unserer wertvollsten Ressourcen und lässt sich zu 100 Prozent wiederverwerten. Glasrecycling funktioniert in einem geschlossenen Verwertungskreislauf. Es lässt sich ohne den geringsten Qualitätsverlust beliebig oft einschmelzen und zu neuen, hochwertigen Glasverpackungen verarbeiten. Zum optimalen Recyceln geben Sie die Braungläser in die Braunglas- und die Opalgläser in die Grünglastonne.

Am meisten freuen wir uns natürlich, wenn Sie den Gläsern nach Verwendung eine neue Aufgabe geben - zum Beispiel zur Aufbewahrung von Kräutern und Gewürzen.

Um Ihre bestellten Produkte auf dem Transportweg angemessen zu schützen, verwenden wir Verpackungschips, die vollständig aus Maisstärke bestehen und damit sehr umweltfreundlich und biologisch abbaubar sind. Das Füllmaterial ist für Heim- und Garten-Kompostierbarkeit zertifiziert und darf im Biomüll entsorgt werden. Selbstverständlich sind die Verpackungschips auch wiederverwendbar.

Bei medizinischen Cannabisblüten handelt es sich um ein Naturprodukt. Die Produktion findet unter den international geltenden Richtlinien der Good Manufacturing Practice (GMP) statt. Dabei werden Anbau, Ernte, Analyse, Lagerung, der Transport und die Weiterverarbeitung berücksichtigt, überwacht und dokumentiert. Dadurch wird die Qualität pharmazeutischer Produkte bei der Herstellung gesichert.

Medizinische Cannabisblüten aus der Apotheke, wie auch alle anderen Arzneimittel sind von pharmazeutischer Qualität. Das bedeutet ebenso, dass die Blüten ein ausreichendes Verwendbarkeitsdatum haben, welches durch die sachgemäße Lagerung und Weiterverarbeitung gewährleistet wird.

Der Patient kann ebenso zur Qualitätssicherung durch die sachgemäße Lagerung beitragen. So können Änderungen des Wirkstoffgehalts vermieden werden.

Optimale Lagerung:

Bei Raumtemperatur Dunkel (keine direkte Sonneneinstrahlung) Luftdicht im geschlossenen Behälter

Cannabisblüten sind ein Naturprodukt und unterliegen den bei Naturprodukten üblichen erntebedingten Schwankungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geruch, Geschmack und Gehalt. Die Qualität des Produktes bleibt davon unberührt. Der Hersteller deklariert den jeweiligen Gehalt nach ausführlichen Prüfungen und Freigabeprozessen auf dem Versandgefäß und dem Freigabeprotokoll, welches den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.

Unterschiede zwischen den einzelnen Blütensorten in Bezug auf Blütengröße, Aussehen, Geruch, Geschmack und Gehalt bestehen außerdem genetisch bedingt. Die Originalware des Herstellers wird unverändert von uns an Sie versendet.

Auch können bei Cannabisblüten in kleinen Anteilen Blätter und Stängel laut der offiziellen Monographie nach deutschem Arzneibuch enthalten sein.

Der Markt mit Medizinalcannabis ist im Vergleich zu anderen Arzneimitteln noch sehr jung. Aufgrund des vorhandenen medizinischen und pharmakologischen Potentials wächst dieser aber stetig.

Sollten wir in unserer Übersicht LIVE BESTAND eine von Ihrem Arzt rezeptierte Cannabisblüten-Sorte einmal nicht aufgeführt haben, bitten wir Sie nicht zu zögern und uns mit Ihrem Sortimentswunsch zu kontaktieren. Gern prüft unser pharmazeutisches Team, ob wir die entsprechende Cannabisblüte bei unseren pharmazeutischen Großhändlern bzw. direkt beim Hersteller beziehen können.

Telefon: 0341 566 397 77 ​E-Mail: info@gruenhorn.de

Sie finden hier Ihre gewünschte Antwort nicht? Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder besuchen Sie unsere Apotheke!

​Telefon: 0341 566 397 77 ​E-Mail: info@gruenhorn.de

Apotheke im Paunsdorf Center Paunsdorfer Allee 1 04329 Leipzig

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen sich branchenfremde Personen als vermeintliche Vermittler für Cannabis verschreibende Ärztinnen und Ärzte ausgeben.

Von den Interessent:innen werden horrende Vermittlungssummen zwischen 50 € bis 650 € gefordert. Grünhorn distanziert sich von diesem Vorgehen und möchte sich wie folgt positionieren:

Fälle in denen Anhaltspunkten über korruptive Unrechtsvereinbarungen zwischen BtM-Rezepte ausstellenden Ärzten einerseits und selbst erklärten Vermittlern andererseits vorliegen, erstattet GRÜNHORN Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, § 299b StGB. Das ausdrückliche oder schlüssige Anbieten von inadäquaten (wirtschaftlichen) Vorteilen für die Vermittlung von an Cannabis als Arzneimittel interessierten Personen ohne BtM-Rezept; bzw. das Sich-Versprechen-Lassen von (wirtschaftlichen) Vorteilen durch Interessenten, kann eine strafbare Handlung darstellen, die das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen verletzt. GRÜNHORN setzt sich aktiv gegen Korruption im Gesundheitswesen ein und zeigt jeden Verdachtsfall bei der Staatsanwaltschaft an.