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Teilnahme am Straßenverkehr und medizinisches Cannabis – unproblematisch?

Cannabis und Auto fahren gesetzliche Regelung

Medizinisches Cannabis und Fahrtauglichkeit: Wichtige Fakten zu THC-Grenzwerten und Verkehrssicherheit

  • Medizinisches Cannabis und Autofahren: Zu Beginn der Therapie oder bei Dosisanpassungen von medizinischem Cannabis können Nebenwirkungen wie Schwindel und Müdigkeit auftreten. Deshalb sollten Patient:innen in dieser Zeit auf das Autofahren verzichten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  • THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Der THC-Grenzwert im Blut wurde auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter angehoben. Diese Änderung zielt darauf ab, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ähnlich wie bei 0,2 Promille Alkohol zu vermeiden. Zusätzlich gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten.
  • Strafen bei THC-Grenzwertüberschreitung: Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol drohen noch höhere Strafen, bis zu 5.000 Euro.
  • Selbsteinschätzung und ärztlicher Nachweis: Cannabispatient:innen sollten vor jeder Autofahrt ihre Fahrtüchtigkeit selbst kritisch prüfen und stets ein ärztliches Attest mitführen. Die neue Regelung bietet mehr Flexibilität für Patient:innen, wenn der THC-Wert durch ärztlich verordnetes Cannabis erreicht wird.

Die Frage, ob Patient:innen von Medizinalcannabis Auto fahren dürfen, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 bringt zusätzliche Klarheit, erfordert jedoch auch weiterhin Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

Medizinisches Cannabis und Fahrtauglichkeit

Patient:innen, die medizinisches Cannabis auf Rezept einnehmen, müssen beachten, dass insbesondere zu Beginn einer Therapie oder bei einer Dosisanpassung Nebenwirkungen wie verlangsamtes Reaktionsvermögen, Schwindel, Müdigkeit und verminderte Konzentration auftreten können. Diese Beeinträchtigungen machen das Führen eines Fahrzeugs riskant. Während der Einstellungsphase auf ein neues Medikament oder eine veränderte Dosierung sollte daher auf das Autofahren verzichtet werden. Erst, wenn sich der Allgemeinzustand stabilisiert hat und keine negativen Auswirkungen mehr spürbar sind, kann eine Teilnahme am Straßenverkehr in Betracht gezogen werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzwerte

Im Rahmen des 6. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm nun offiziell festgelegt wurden. Die neue Regelung wurde von der Ampelkoalition in der Nacht vom 6. auf den 7. Juni beschlossen. Der neue Grenzwert soll eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung ähnlich wie bei 0,2 Promille Alkohol verhindern und setzt sich aus einem Basiswert, einem Abzug wegen THC-Konzentrationsabnahme und einem Sicherheitszuschlag zusammen.  

Um Mischkonsum von Cannabis und Alkohol zu adressieren, wird für Cannabiskonsument:innen ein absolutes Alkoholverbot am Steuer eingeführt. Speicheltests sollen dabei zur praktischen Anwendung und Vermeidung der Erfassung länger zurückliegenden Konsums dienen. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500€ sowie einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum sieht die neue Regelung zudem eine höhere Geldbuße von bis zu 5.000€ vor.

Cannabispatient:innen im Straßenverkehr

Für Cannabispatient:innen ist es wichtig, vor jeder Autofahrt eine kritische Selbsteinschätzung vorzunehmen, ob sie sich sicher fühlen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein ärztliches Attest sollte immer mitgeführt werden, um bei Verkehrskontrollen nachweisen zu können, dass Cannabis aus medizinischen Gründen verwendet wird. 

Der vom 6. auf den 7. beschlossene neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm ermöglicht mehr Flexibilität für Patient:innen, die Medizinalcannabis konsumieren. Besonders positiv ist, dass medizinische Cannabisnutzer:innen von Sanktionen ausgenommen sind, sofern der THC-Wert durch die bestimmungsgemäße Einnahme eines ärztlich verordneten Medikaments erreicht wird.

Sicherheitsmaßnahmen und Nachweise

Zur Sicherheit sollten Patient:innen stets das aktuelle Rezept, einen Patientenausweis und eine Bescheinigung des Arztes bei sich tragen. Dies hilft, Missverständnisse bei Polizeikontrollen zu vermeiden. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist nur dann ratsam, wenn die Dosierung konstant ist und keine Nebenwirkungen mehr auftreten.

Zusammengefasst müssen sich Patient:innen in einem stabilen Zustand befinden, in dem das medizinische Cannabis ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Die Cannabis Legalisierung 2024 bringt zwar Erleichterungen, setzt aber weiterhin verantwortungsbewusstes Handeln voraus, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Autor: Laura
Laura  Autor Grünhorn Cannabis Apotheke
Laura arbeitet seit 2011 als Pharmazeutisch-technische Assistentin und ist seit 2021 bei Grünhorn. Zu ihren Schwerpunktthemen gehört die Prüfung der Rezepte, Patientenberatung und die Herstellung patientenindividueller Rezepturen, wie Cannabisblüten, Extrakte und Kapseln.