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Medizinisches Cannabis und Autofahren: Was sind die aktuellen Regelungen?

Frau sitzt im Auto und hält einen Autoschlüssel aus dem Fenster

Aktualisiert am: 12.01.2026

Seit der Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 stellt sich für viele nach wie vor die Frage, wie sich das auf das Autofahren mit medizinischem Cannabis auswirkt. Die rechtliche Grundlage für den Konsum von medizinischem Cannabis im Straßenverkehr ist in § 24a StVG geregelt. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Bundesregierung hat die Einführung des neuen THC-Grenzwerts als wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Cannabis-Patient:innen und Konsument:innen bezeichnet.

Trotz der neuen Gesetzeslage bleibt die rechtliche Situation für Cannabis-Konsument:innen kompliziert, da THC nicht so einfach messbar ist wie Alkohol. Für Patient:innen, die medizinisches Cannabis auf ärztliche Verordnung erhalten, gelten besondere Regelungen. Dennoch besteht weiterhin ein Cannabisverbot für bestimmte Gruppen wie Fahranfänger oder bei wiederholten Verstößen, was zu Fahrverboten, Führerscheinentzug oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen Cannabis-Patient:innen, die das Medikament aus medizinischer Notwendigkeit einnehmen, und Freizeitkonsument:innen.


Key Facts:

  • THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Seit der Cannabis-Legalisierung 2024 liegt der neue Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. THC kann im Blut noch Tage nach dem Konsum nachweisbar sein, auch wenn keine akute Wirkung mehr vorliegt.
  • Ein einmaliger Verstoß gegen den THC-Grenzwert führt zu einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister. Bei wiederholten Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Für Personen in der Führerschein-Probezeit gilt ein generelles THC-Verbot am Steuer, unabhängig vom Blutwert (Null-Toleranz-Regel).
  • Fahrtüchtigkeit bei medizinischem Cannabis: Wer eine ärztliche Verschreibung für Medizinalcannabis hat, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug oder Kraftfahrzeug führen – vorausgesetzt, es treten keine Nebenwirkungen wie Schwindel oder reduzierte Reaktionsfähigkeit auf.
  • Nachweispflicht für Cannabispatient:innen: Um rechtliche Konsequenzen und Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Patient:innen stets ein aktuelles Rezept, ein ärztliches Attest und einen Patientenausweis mit sich führen.

Die Nutzung von medizinischem Cannabis im Alltag wirft viele Fragen auf – insbesondere dann, wenn es um das Autofahren geht. Was gilt für Cannabispatient:innen, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchten? Welche Regelungen hat der Gesetzgeber mit der Legalisierung 2024 eingeführt? Und wie wirkt sich der Cannabis-Konsum auf die Fahreignung und den Führerschein aus?

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte zur Verschreibung, Dosierung, möglichen Nebenwirkungen und rechtlichen Konsequenzen für Patient:innen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind – inklusive Informationen zu THC-Grenzwerten, Fahrverbot, Bußgeld, Punkten und der Rolle der Fahrerlaubnisbehörde.


Medizinisches Cannabis + Auto fahren – Was Patient:innen wissen müssen

Die Einnahme von medizinischem Cannabis im Rahmen einer ärztlich begleiteten Cannabis-Therapie kann spürbaren Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Besonders zu Beginn der Behandlung, bei einem Sortenwechsel oder dem Wechsel der Darreichungsform, bspw. von Blüten auf ein Extrakt, bei einer Änderung der Dosierung oder im Falle von akuten Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder verminderter Reaktionsfähigkeit ist besondere Vorsicht geboten. In dieser Phase sollten Patient:innen ausdrücklich auf das Autofahren verzichten, um Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden.


Medizinalcannabis und Fahreignung: Die gesetzlichen Regelungen

Mit der Teillegalisierung von Cannabis in 2024 hat sich auch die Rechtslage im Bereich der Fahreignung und des Cannabis-Konsums geändert. Eine zentrale Neuerung betrifft den THC-Grenzwert im Blutserum: Dieser liegt nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter, was laut Expert:innen einem Einfluss vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol entspricht.

„Die gesetzlichen Neuerungen schaffen mehr Orientierung, ersetzen aber nicht die individuelle Verantwortung. Gerade bei medizinischem Cannabis ist es entscheidend, die eigene Fahrtüchtigkeit realistisch einzuschätzen und im Zweifel auf das Autofahren zu verzichten.“
- Dr. Nadine Herwig, Leiterin der Grünhorn Academy

Die Expertengruppe, die diesen neuen Grenzwert empfohlen hat, stellte fest, dass ein THC-Wert von bis zu 3,5 Nanogramm bei erfahrenen Konsument:innen nicht mit einer signifikanten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit verbunden ist. Für die Beurteilung der Fahreignung nach Cannabiskonsum kann ein medizinischer oder psychologischer Nachweis erforderlich sein, insbesondere wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.


Regeln und Strafen beim Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Absolutes Alkoholverbot für alle Cannabiskonsument:innen am Steuer.
  • Ab 3,5 Nanogramm THC im Blutserum droht ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis sind Strafen von bis zu 5.000 Euro möglich.
  • Bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung überprüfen lassen – auch bei ärztlicher Verschreibung.
 
 

Grünhorn Academy Podcast

#19 Cannabis und Recht II: Straßenverkehr

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Auto fahren trotz Cannabis-Verschreibung: Wann ist das erlaubt?

Wer als Cannabispatient:in über eine gültige ärztliche Verordnung verfügt, darf unter bestimmten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen. Die wichtigste Bedingung: Es dürfen keine akuten Nebenwirkungen bestehen und die Patient:innen müssen sich in einem stabilen gesundheitlichen Zustand befinden. Dabei ist zu beachten, dass Cannabisanwender:innen im medizinischen Kontext hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit anders bewertet werden als Freizeitkonsumenten, da bei medizinischer Anwendung eine kontrollierte Dosierung und ärztliche Überwachung erfolgt.

Die Eignung zum Fahren unter Einfluss von medizinischem Cannabis hängt von mehreren Faktoren ab:

  • individuelle Wirkung des Wirkstoffs THC
  • Dauer und Stabilität der Cannabis-Therapie
  • keine Anzeichen von Rausch, Müdigkeit oder eingeschränkter Reaktionsfähigkeit
  • keine zusätzliche Einnahme anderer psychoaktiver Substanzen oder Drogenkonsum

Nachweispflicht für Cannabispatient:innen

Zur Vermeidung von Problemen bei Verkehrskontrollen sollten folgende Unterlagen stets mitgeführt werden:

  • ein aktuelles Rezept für medizinisches Cannabis bzw. Cannabisblüten
  • ein ärztliches Attest, das die regelmäßige Einnahme von THC-haltigen Arzneimitteln bescheinigt
  • idealerweise ein Patientenausweis, der die laufende Behandlung dokumentiert

Wissenschaftliche Grundlage: Wie wirkt Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit?

Die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist ein vielschichtiges Thema, das in den letzten Jahren verstärkt wissenschaftlich untersucht wurde – nicht zuletzt im Zuge der Cannabis Legalisierung und der damit verbundenen Anpassungen im Straßenverkehrsgesetz. Im Mittelpunkt steht dabei der Wirkstoff THC, der für die psychoaktiven Effekte von Cannabis verantwortlich ist und direkt Einfluss auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs nehmen kann.

Studien zeigen, dass der Cannabis-Konsum – insbesondere von THC-haltigen Produkten – die Reaktionszeit verlängern, die Aufmerksamkeit verringern und die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen kann. Diese Effekte sind besonders relevant für Autofahrer, da sie das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr erhöhen. Die Auswirkungen hängen jedoch stark von der Dosierung, der Konsumform (z.B. Rauchen, Verdampfen, orale Einnahme) und der individuellen Toleranz ab. Wer medizinisches Cannabis auf Rezept einnimmt, sollte die vom Arzt bzw. von der Ärztin verordnete Dosierung strikt einhalten und sich der möglichen Nebenwirkungen bewusst sein.

Der aktuell festgelegte THC Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (3,5 ng/ml) dient als Referenz für die Beurteilung der Fahreignung im Straßenverkehr. Dieser Grenzwert wurde auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gewählt und soll eine Balance zwischen Verkehrssicherheit und den Rechten von Cannabis-Anwender:innen schaffen. Er entspricht in etwa dem Einfluss, den 0,2 Promille Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit haben – zum Vergleich: Die 0,5 Promille Grenze gilt weiterhin für Alkohol im Straßenverkehr.

Für Autofahrer:innen in der Probezeit gelten besonders strenge Regeln: Hier gilt eine Null-Toleranz-Politik, um die Risiken durch unerfahrene oder besonders gefährdete Fahrer:innen zu minimieren. Wer als Patient:in medizinisches Cannabis einnimmt, muss zudem nachweisen können, dass die Therapie stabil eingestellt ist und keine akuten Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen vorliegen. Ärztliche Gutachten und die Einhaltung der verordneten Therapie spielen bei der Beurteilung der Fahreignung eine zentrale Rolle.

Insgesamt verdeutlichen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass der Einfluss von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. Autofahrer:innen, die Cannabis konsumieren – sei es im Rahmen einer Therapie oder aus anderen Gründen – sollten sich der Risiken bewusst sein und verantwortungsvoll handeln. Nur so lässt sich die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten.


Fazit: THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm gilt nicht für Cannabis-Patienten

Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr haben für mehr Klarheit gesorgt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Verantwortung von Fahrer:innen. Gerade bei medizinischem Cannabis zeigt sich, dass rechtliche Erlaubnis und tatsächliche Fahrtüchtigkeit nicht automatisch gleichzusetzen sind. Auch wenn der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml mehr Rechtssicherheit schaffen soll, bleibt die Wirkung von THC auf Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung individuell unterschiedlich und schwer pauschal zu bewerten.

Für Cannabispatient:innen bedeutet das: Autofahren ist grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn die Therapie stabil eingestellt ist und keine beeinträchtigenden Nebenwirkungen auftreten. Besonders in der Einstellungsphase, bei Dosisanpassungen oder Sortenwechseln sollte konsequent auf das Führen eines Fahrzeugs verzichtet werden. Die rechtliche Unterscheidung zwischen medizinischer Anwendung und Freizeitkonsum bietet Schutz, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die eigene Fahrtauglichkeit kritisch zu hinterfragen.

Unabhängig von Grenzwerten gilt daher: Wer sich nicht sicher fahrtüchtig fühlt, sollte kein Auto fahren. Denn im Zweifel entscheiden nicht Laborwerte, sondern das tatsächliche Fahrverhalten, ärztliche Einschätzungen und die Bewertung durch Behörden über Bußgelder, Fahrverbote oder den Erhalt der Fahrerlaubnis. Verantwortungsbewusster Umgang mit medizinischem Cannabis ist damit nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine verkehrssicherheitsrelevante Frage.

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