Cannabis-Rezept ausstellen leicht gemacht.

Unsere Ausfüllhilfe für BtM-Rezepte

UPDATE 1.4.2024 - Das BtM-Rezept entfällt

Alle Informationen in unserem aktuellen Blog-Beitrag: Legalisierung von Cannabis

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Einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung oder Retaxierung von BtM-Rezepten in der Apotheke sind fehlende Informationen auf der Verschreibung.  Die Ausstellung von Betäubungsmittelrezepten unterliegt gesetzlichen Anforderungen, an die wir uns als Apotheke streng halten müssen. 

Nach dem Rezepteingang prüfen wir die Verschreibung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit. Wenn alle Angaben auf dem Dokument korrekt sind, wird das Rezept weiterbearbeitet.  

Ist ein Rezept 100%ig korrekt, wird die Rezeptbestellung direkt bearbeitet und umgehend versendet. Sind aber Rücksprachen nötig, verzögert sich die Auslieferung Ihrer Bestellung etwas. 

Mit dieser Ausfüllhilfe wollen wir Sie dabei unterstützen BtM-Rezepte für Ihre Patienten richtig auszustellen.  Diese Ausfüllhilfe baut auf den Verordnungen BtMVV und AMVV auf. 

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Cannabis BtM Rezept Muster

Gründe für entstehende Klärfälle


Gültigkeit abgelaufen: Das Rezept muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum in der Apotheke vorliegen.  Es zählt das Datum des Rezeptuploads auf unserer Webseite um die Frist einzuhalten! Gern können Sie für die Einsendung des Rezeptes unseren Freiumschlag nutzen.  

Durchschlag fehlt: Beide Teile (Teil I und II) erhält die Patientin bzw. der Patient zur Abgabe in der Apotheke.  Prüfen: Haben Sie 2 Teile erhalten? Senden Sie uns Teil I und Teil II zu!

Arztunterschrift fehlt: Prüfen: Ist auf beiden Rezeptteilen die Arztunterschrift vorhanden?  Arztstempel einer Gemeinschaftspraxis: Die eindeutige Kennzeichnung des verordnenden Arztes ist auf allen Durschlägen notwendig.  Prüfen Sie, ob dies auf beiden Rezeptteilen ersichtlich ist!

Sorte nicht lieferbar:  Lösung: Prüfen Sie vor dem Arztgespräch, ob die Sorte im Live-Bestand verfügbar ist.  Sorte nicht eindeutig verordnet: Beispielsweise fehlt die Angabe des Kultivars.  Lösung: Prüfen Sie vor dem Arztgespräch, mit welchem Produktnamen die Sorte im Live-Bestand verfügbar ist. Achtung: Die Sorte ist meist neben dem Produktnamen angegeben (z.B. “Grünhorn CP 24/1”).

Dosierung: Einzel- und Tagesdosis sind nicht angegeben (ED/TD)

Bei Extrakten: Angabe zur Stärke (THC-/CBD-Gehalt) bzw. Konzentration fehlt.  

Bei GKV-Rezepten:   Die Dosierung fehlt. Bei Rezepten, die durch die Krankenkasse erstattet werden, ist die Angabe der Dosierung eine Pflichtangabe. Mehrere Sorten auf einem Rezept: Pro Rezept darf nur eine Rezeptur an Cannabisblüten/Extrakten/Kapseln verordnet werden.

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Tipps zur Erstellung der Verordnungen


Cannabis Produktliste

(1) Das gewünschte Präparat finden 


Um ein passendes Präparat aus unserem Sortiment auszuwählen besuchen Sie unseren Live-Bestand im Grünhorn Webshop. 

Haben Sie ein Präparat gefunden kopieren Sie den Namen des Präparates, so wie er in der Live-Bestandsliste aufgeführt ist, in das entsprechende Feld auf dem Rezeptformular. Bitte achten Sie darauf den vollständigen Namen bestehend aus Sorte (z.B. Cherry Pie) und Produktnamen (z.B. Grünhorn CP/25/1) zu übernehmen.

Vorgeschrieben ist die namentliche Verordnung unter Angabe der betreffenden Sorte zur eineindeutigen Spezifizierung. Eine reine Wirkstoffverordnung unter Angabe des THC-Gehalts ist nicht zulässig.

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(2) Mengen und Abgabeform 


Achtung: Bei Ausstellung eines GKV Rezeptes darf laut Bundesmantelvertrag-Ärzte lediglich ein Rezepturarzneimittel verordnet werden. Das bedeutet, dass für jede Blüten-, Extrakt- oder Dronabinolsorte ein eigenes BtM-Rezept ausgestellt werden sollte. Bei Selbstzahlern dürfen sich bis zu 3 Sorten auf einem Rezept befinden.

Angaben bei Blüten: Angabe der Menge in Gramm (g) /  Abgabeformen: "unzerkleinert" oder "NRF 22.12" (zerkleinert) 

Neben der Gesamtmenge ist bei Extrakten und Kapseln der THC-Gehalt pro ml bzw. je Kapsel anzugeben (Bsp.: Grünhorn CP 24/1 Vollspektrumextrakt [25 mg/ml] 25ml).

Angaben bei Extrakten: Angabe der Menge in Milliliter (ml)

Angaben bei Dronabinol: Angabe der Menge in Gramm (g) bei Abgabe in Kapseln (NRF 22.7) oder Angabe der Menge in Milliliter (ml) bei Abgabe als Lösung (NRF 22.8) 25g/ml


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(3) Dosierung


Dosierung: Auf jedem Betäubungsmittelrezept muss eine Dosierung mit Einzel- und Tageshöchstmengen angegeben werden. Liegt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung vor, so reicht der Hinweis "gemäß schriftlicher Anweisung" auf dem Rezept.

Dosierungsempfehlungen unserer Apotheker finden Sie hier.

Angaben bei Blüten: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Gramm (g)  oder Milligramm (mg)

Angaben bei Extrakten: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Milliliter (ml) oder Tropfen

Angaben bei Dronabinol: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Milliliter (ml)/Lösung NRF 22.8 oder Stück (Kapseln NRF 22.7)

Nach § 14 ApBetrO unterliegt die Apotheke der Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Wurde die Dosierung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schrift- licher Form vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam von vornherein eine vollständige Dosierungsangabe auf das Rezept zu notieren, um die Mitgabe einer schriftlichen Anwei- sung auszuschließen 

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(4) Anwendungshinweise


Angaben bei Blüten: "verdampfen und inhalieren oder "gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld

Angaben bei Extrakten: "orale Einnahme" oder "alternativ/gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld

Angaben bei Dronabinol: "orale Einnahme" oder "alternativ/gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld

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