Gründe für entstehende Klärfälle
Gültigkeit abgelaufen: Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum in der Apotheke vorliegen. Es zählt das Datum des Rezeptuploads auf unserer Webseite um die Frist einzuhalten! Gern können Sie für die Einsendung des Rezeptes unseren Freiumschlag nutzen.
Arztunterschrift fehlt: Prüfen: Ist die Arztunterschrift vorhanden? Arztstempel einer Gemeinschaftspraxis: Die eindeutige Kennzeichnung des verordnenden Arztes ist notwendig.
Sorte nicht lieferbar: Lösung: Prüfen Sie, ob die Sorte im Live-Bestand verfügbar ist.
Sorte nicht eindeutig verordnet: Beispielsweise fehlt die Angabe des Kultivars oder des Herstellers. Lösung: Prüfen Sie , mit welchem Produktnamen die Sorte im Live-Bestand verfügbar ist. Achtung: Die Sorte ist meist neben dem Produktnamen angegeben (z.B. „Grünhorn CP 24/1“).
Bei Extrakten: Angabe zur Stärke (THC-/CBD-Gehalt) bzw. Konzentration fehlt.
Bei GKV-Rezepten: Die Dosierung fehlt. Bei Rezepten, die durch die Krankenkasse erstattet werden, ist die Angabe der Dosierung eine Pflichtangabe.
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Tipps zur Erstellung der Verordnungen
(1) Das gewünschte Präparat finden
Um ein passendes Präparat aus unserem Sortiment auszuwählen besuchen Sie unseren Live-Bestand.
Haben Sie ein Präparat gefunden kopieren Sie den Namen des Präparates, so wie er in der Live-Bestandsliste aufgeführt ist, in das entsprechende Feld auf dem Rezeptformular. Bitte achten Sie darauf den vollständigen Namen bestehend aus Sorte (z.B. Cherry Pie) und Produktnamen (z.B. Grünhorn CP 25/1) zu übernehmen.
Vorgeschrieben ist die namentliche Verordnung unter Angabe der betreffenden Sorte zur eineindeutigen Spezifizierung. Eine reine Wirkstoffverordnung unter Angabe des THC-Gehalts ist nicht zulässig.
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(2) Mengen und Abgabeform
Angaben bei Blüten: Angabe der Menge in Gramm (g) / Abgabeformen: "unzerkleinert" oder "NRF 22.12" (zerkleinert)
Neben der Gesamtmenge ist bei Extrakten und Kapseln der THC-Gehalt pro ml bzw. je Kapsel anzugeben (Bsp.: Grünhorn CP 24/1 Vollspektrumextrakt [25 mg/ml] 25ml).
Angaben bei Extrakten: Angabe der Menge in Milliliter (ml)
Angaben bei Dronabinol: Angabe der Menge in Gramm (g) bei Abgabe in Kapseln (NRF 22.7) oder Angabe der Menge in Milliliter (ml) bei Abgabe als Lösung (NRF 22.8) 25g/ml
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(3) Dosierung
Dosierung: Auf jedem Rezept muss eine Dosierung mit Einzel- und Tageshöchstmengen angegeben werden. Liegt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung vor, so reicht der Hinweis "gemäß schriftlicher Anweisung" auf dem Rezept.
Dosierungsempfehlungen unserer Apotheker finden Sie hier.
Angaben bei Blüten: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Gramm (g) oder Milligramm (mg)
Angaben bei Extrakten: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Milliliter (ml) oder Tropfen
Angaben bei Dronabinol: Angabe von Einzel- und Tageshöchstdosis in Milliliter (ml)/Lösung NRF 22.8 oder Stück (Kapseln NRF 22.7)
Nach § 14 ApBetrO unterliegt die Apotheke der Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Wurde die Dosierung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam von vornherein eine vollständige Dosierungsangabe auf das Rezept zu notieren, um die Mitgabe einer schriftlichen Anweisung auszuschließen
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(4) Anwendungshinweise
Angaben bei Blüten: "verdampfen und inhalieren oder "gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld
Angaben bei Extrakten: "orale Einnahme" oder "alternativ/gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld
Angaben bei Dronabinol: "orale Einnahme" oder "alternativ/gemäß schriftlicher Anweisung"/Freitextfeld
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