Dein Recht auf freie Apothekenwahl

Immer wieder erreichen uns Fragen von Patient:innen rund um das Thema Rezepte – besonders zur Wahl der Apotheke. Deshalb haben wir diese Informationsreihe ins Leben gerufen, um dir mehr Klarheit zu geben und dich bei deinen Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen.
Was bedeutet „freie Apothekenwahl“?
Ganz einfach: Du hast das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Apotheke du deine Medikamente einlösen möchtest – ganz egal, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder ein rezeptfreies Produkt handelt. Niemand darf dir vorschreiben, wo du dein Rezept einlöst – auch nicht deine Arztpraxis.
Leider berichten viele Cannabispatient:innen, dass ihre Rezepte ohne ihr Wissen an bestimmte Apotheken oder sogar über Drittanbieter-Plattformen weitergeleitet wurden. Diese Praxis ist nicht korrekt. Dein Rezept gehört dir und damit auch die Entscheidung, wo du es einlöst.
Was bringt dir die freie Apothekenwahl?
- Preise vergleichen: Du kannst verschiedene Apotheken miteinander vergleichen und den für dich besten Preis finden.
- Service und Beratung: Manche Apotheken bieten einen besonderen Service, persönliche Beratung oder eine schnellere Lieferung – such dir die Apotheke aus, die am besten zu dir passt.
- Vertrauen und Kontinuität: Wenn du regelmäßig dieselbe Apotheke nutzt, kennt sie deine Medikation und kann dich individueller und besser betreuen.
Auch bei Telemedizin: Du entscheidest
Gerade in der Telemedizin ist es wichtig zu wissen: Auch hier darfst du selbst wählen, in welche Apotheke dein Rezept geschickt wird. Du musst dich nicht mit einer vorgeschlagenen Lösung zufriedengeben – du bestimmst, wohin dein Rezept geht.
Wie setzt du dein Recht durch?
Ganz wichtig: Fordere dein Rezept in Papierform an, wenn du es selbst einlösen möchtest. Damit behältst du die volle Kontrolle über die Einlösung – ob vor Ort oder online.
