Viele Patient:innen fragen sich: Darf ich mit Cannabis im Straßenverkehr teilnehmen? Grundsätzlich ja – aber nur, wenn du ein gültiges ärztliches Rezept hast und deine Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist. Das bedeutet: Du darfst nicht unter akuter Beeinträchtigung (z. B. starker Müdigkeit oder Schwindel) fahren. Ein Cannabis-Patientenausweis kann bei Verkehrskontrollen sinnvoll sein, da er deine Therapie belegt.
Auch bei Reisen ist Vorsicht geboten:
Innerhalb Deutschlands genügt das Rezept.
Innerhalb der EU/Schengen-Staaten kannst du mit einer sogenannten Schengen-Bescheinigung reisen, die dein Arzt oder deine Ärztin ausstellen muss. Diese Schengen-Bescheinigung muss zuätzlich von deinem zuständigen Gesundheitsamt bestätigt werden. Du benötigst pro Präperat eine Bescheinigung. Dies kann vor Ort im Gesundheitsamt geschehen, bei einigen Gesundheitsämtern in Detuschland ist dies auch online möglich. Plane für diese Vorbereitung deiner Reise mindestens 14 Tage Zeit für die Bearbeitungdauer ein.
Außerhalb Europas gelten sehr unterschiedliche Regelungen, in vielen Ländern ist die Mitnahme streng verboten. Eine rechtzeitige Abklärung bei Botschaften oder Konsulaten ist unbedingt erforderlich.
Weitere Hinweise findest du in unserem Ratgeber: Cannabis und Verkehrskontrollen: Was du tun musst und was nicht