Ihr Recht auf freie Apothekenwahl
In den letzten Tagen erreichten uns von Patientinnen und Patienten vermehrt Anfragen zu speziellen Fragestellungen rund um das Rezept. Daher haben wir uns entschlossen eine Informationsreihe zu all Ihren Themen zu starten.
Das Recht auf freie Apothekenwahl
Viele Patientinnen und Patienten berichteten, dass Arztpraxen entgegen Ihrem Wunsch Cannabisrezepte bei anderen Apotheken oder Dritten (z.B. Ärzte-/Apothekenplattformen) einreichten. Diese Praxis ist falsch. Als Patientin und Patient haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Apotheke Sie Ihre Medikamente erwerben möchten.
Was bedeutet freie Apothekenwahl?
Die freie Apothekenwahl gibt Ihnen das Recht, die Apotheke Ihrer Wahl für den Kauf Ihrer Medikamente zu nutzen. Unabhängig davon, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder ein rezeptfreies Produkt handelt, können Sie frei entscheiden, in welcher Apotheke Sie Ihr Medikament erwerben möchten.
Vorteile der freien Apothekenwahl
- Preisvergleich: Durch die freie Apothekenwahl können Sie Preise vergleichen und sicherstellen, dass Sie für Ihre Medikamente einen fairen Preis zahlen.
- Service und Beratung: Jede Apotheke bietet unterschiedliche Dienstleistungen und Beratungsmöglichkeiten an. Sie können eine Apotheke wählen, die Ihren Bedürfnissen und Anforderungen am besten entspricht.
- Vertrauen und Kontinuität: Durch die Wahl einer Apotheke Ihrer Wahl können Sie ein persönliches Verhältnis aufbauen, die Apotheke kennt Ihre Medikamentengeschichte und kann Ihnen eine individuelle Betreuung anbieten: Beratungsgespräch vereinbaren
Wie können Sie Ihr Recht auf freie Apothekenwahl als Cannabispatient ausüben?
Um Ihr Recht auf freie Apothekenwahl als Cannabispatientin und Cannabispatient auszuüben, benötigen Sie Ihr Rezept in Papierform. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen über Ihr Recht auf freie Apothekenwahl hilfreich sind. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.