Das BtM-Musterrezept

BtM-Musterrezept Blüten und Dosierung

UPDATE 1.4.2024 - Das BtM-Rezept entfällt

Alle Informationen in unserem aktuellen Blog-Beitrag: Legalisierung von Cannabis


Folgende Angaben sind auf dem BtM-Rezept zwingend erforderlich:

  • Rezeptgültigkeit
    Das Rezept ist 8 Tage gültig (Ausstellungsdatum + 7 Tage). Das Rezept muss im Rahmen der Gültigkeit in der Apotheke vorliegen.

  • Angabe der Cannabisblüte/Extrakte/Kapseln
    Namentliche Verordnung unter Angabe der betreffenden Sorte zur eineindeutigen Spezifizierung. Im Live-Bestand besteht die Möglichkeit zur Einsicht des zu rezeptierenden Namens für die als vorrätig gekennzeichnete Sorte:

    musterrezept_beispiel_sorten_1920x1920.jpg

    wichtig bei Extrakten/Kapseln: Neben der Gesamtmenge ist der THC-Gehalt pro ml bzw. je Kapsel anzugeben (Bsp. Grünhorn CP 24/1 Vollspektrumextrakt [25 mg/ml] 25 ml)

  • Dosierung
    Nach § 14 ApBetrO unterliegt die Apotheke der Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Wurde die Dosierung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam von vornherein eine vollständige Dosierungsangabe auf das Rezept zu notieren.

Ausfüllhilfe BtM-Rezept

Download Anleitung (PDF 2 MB)

Autor: Laura
Laura  Autor Grünhorn Cannabis Apotheke
Laura arbeitet seit 2011 als Pharmazeutisch-technische Assistentin und ist seit 2021 bei Grünhorn. Zu ihren Schwerpunktthemen gehört die Prüfung der Rezepte, Patientenberatung und die Herstellung patientenindividueller Rezepturen, wie Cannabisblüten, Extrakte und Kapseln.