Das BtM-Musterrezept

Folgende Angaben sind auf dem BtM-Rezept zwingend erforderlich:
- Rezeptgültigkeit
Das Rezept ist 8 Tage gültig (Ausstellungsdatum + 7 Tage). Das Rezept muss im Rahmen der Gültigkeit in der Apotheke vorliegen. - Angabe der Cannabisblüte/Extrakte/Kapseln
Namentliche Verordnung unter Angabe der betreffenden Sorte zur eineindeutigen Spezifizierung. Im Live-Bestand besteht die Möglichkeit zur Einsicht des zu rezeptierenden Namens für die als vorrätig gekennzeichnete Sorte:
wichtig bei Extrakten/Kapseln: Neben der Gesamtmenge ist der THC-Gehalt pro ml bzw. je Kapsel anzugeben (Bsp. Grünhorn CP 24/1 Vollspektrumextrakt [25 mg/ml] 25 ml) - Dosierung
Nach § 14 ApBetrO unterliegt die Apotheke der Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Wurde die Dosierung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam von vornherein eine vollständige Dosierungsangabe auf das Rezept zu notieren.