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Medizinal-Cannabisblüten Typ 1 Aurora: Island Sweet Skunk

Hersteller: BfArM
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Genetik
Sativa

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Medizinal-Cannabisblüten Typ 1 Aurora: Island Sweet Skunk

BfArM

Die Blütensorte Medizinal Cannabisblüten Typ 1 Aurora: Island Sweet Skunk wird in Deutschland angebaut und zeichnet sich durch ihre Sativa-Genetik aus. Die Blüten haben einen THC-Gehalt von etwa 19 % und einen CBD-Gehalt von weniger als 1 %. Sie sind bestrahlt und werden unter strengen Anbaukontrollen produziert, um höchste Reinheit und Potenz zu gewährleisten, wodurch ihre Qualität als medizinisches Cannabisprodukt sichergestellt wird.

Bestrahlung für Medizinal-Cannabisblüten Typ 1 Aurora: Island Sweet Skunk

E-Beam

Gründe für Bestrahlung


Cannabisblüten sind ein pflanzliches Arzneimittel und gleichzeitig ein lebendes, biologisches Produkt, welches nicht unter sterilen Bedingungen hergestellt werden kann. Um eine bestmögliche mikrobiologische Qualität sicherzustellen, hat sich die Behandlung mit ionisierender Strahlung etabliert. Dadurch wird die Keimzahl in den medizinischen Cannabisblüten effektiv reduziert und so die zum Teil hochgradig vulnerablen Patienten geschützt.

Arten von Bestrahlungen


Es gibt verschiedene Arten von Bestrahlung, deren Ziel es ist, die Keimbelastung zu reduzieren. Bei allen Verfahren kommt es aufgrund des Energieeintrages ausgehend von der Strahlung zu einer Abtötung lebender Mikroorganismen.

E-Beam

Bei der Behandlung mit E-Beam, Kurzform für Electron Beam (Elektronenstrahl), werden die Cannabisblüten mit gezielten Elektronenstrahlen behandelt. Dies ist ein schnelles und effizientes Verfahren, das keine chemischen Zusätze benötigt. Es hinterlässt auch keine Rückstände auf den behandelten Blüten.

Gamma-Strahlung

Es handelt sich hierbei also um energiereiche Strahlen, die tief in den Mikroorganismus der Keime eindringen und deren Zell-Funktionen nachhaltig schädigen, sodass diese absterben. Gamma-Strahlen finden am häufigsten Anwendung bei der Reduktion der Keimbelastung von medizinischen Cannabisblüten. Die Eigenschaften der Gammastrahlung ähneln denen der Röntgenstrahlung und verblassen schnell, so dass keine Strahlungsrückstände im Produkt bleiben. Bei Cannabispflanzen findet hauptsächlich Strahlung von radioaktiven Cobald-60-Quellen Anwendung.

Unbestrahlte Blüten

Zur Sicherstellung der pharmazeutischen Qualität werden medizinische Cannabisblüten hinsichtlich deren Keimbelastung geprüft. Entsprechen die Werte für Bakterien bzw. Pilze und Hefen den geltenden Grenzwerten, so können die Cannabisblüten für den Markt freigegeben werden und müssen nicht nachträglich bestrahlt werden.

BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland stellt Cannabisblüten für medizinische Zwecke bereit. Das BfArM ist dabei verantwortlich für die Vergabe von Anbaulizenzen an ausgewählte Unternehmen, die dann für den Anbau, die Ernte und die Verarbeitung von Cannabisblüten verantwortlich sind. Diese Unternehmen müssen strenge regulatorische Anforderungen erfüllen und unterliegen einer umfassenden Überwachung durch das BfArM. Die fertigen Cannabisblüten werden dann an Apotheken und pharmazeutische Unternehmen geliefert.