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Wo kann ich Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?

Wo kann ich Cannabis konsumieren Karte

Key Facts: Wo kann ich Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?

  • Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit unterliegt spezifischen Regelungen, insbesondere im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten.
  • Die Bubatzkarte bietet eine visuelle Darstellung der Konsumverbotszonen, jedoch kann sie unvollständig sein und erfordert daher Vorsicht.
  • Fußgängerzonen, in denen der Konsum von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist, sind auf der Bubatzkarte Karte nicht als Verbotszone markiert.
  • Neben öffentlichen Einrichtungen bezieht sich das Konsumverbot von Cannabis auch auf die unmittelbare Gegenwart von Personen unter 18 Jahren.

Die Cannabis-Teillegalisierung vom 01. April liegt bereits einige Zeit zurück, doch es gibt immer noch gewisse Unklarheiten bei Behörden und Konsumenten gleichermaßen. Eines der größten Themen ist dabei die Frage, wo überhaupt Cannabis in der Öffentlichkeit konsumiert werden darf und wo es weiterhin verboten bleibt.

Das sind die Regelungen für den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit

  • Cannabis darf in der Öffentlichkeit nicht in bestimmten Bereichen konsumiert werden. Wenn von Konsum gesprochen wird, handelt es sich hierbei meist um das Rauchen von Cannabis.
  • Zur Konsumverbotszone gehören die Bereiche rund um Kindertagesstätten, Schulen, Spiel- sowie öffentlichen Sportstätten. Dort ist der Konsum von Cannabis in einem Radius von 100 Metern streng untersagt.
  • In Fußgängerzonen darf außerdem kein Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr konsumiert werden.
  • Privatgrundstücke wie Wohnung oder Haus inklusive Balkon und Terrasse fallen nicht zwingend in den Bereich der Konsumverbotszonen.

Die Problematik und ihre Lösung: die sogenannte „Bubatzkarte“

Einen Überblick über die Konsumverbotszonen schafft die „Bubatzkarte“. Sie wurde eigenen Angaben nach von einem Softwareentwickler aus Koblenz erstellt und ist auf der offiziellen Website offiziellen Website jederzeit frei zugänglich. Cannabis wird umgangssprächlich häufig als “Bubatz” bezeichnet – daher kommt der Name der Karte. Ursprünglich wurde die Karte nur aus eigenem Interesse entwickelt, da es zum damaligen Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs eine solche Orientierungshilfe nicht gab. Es war schwer einzuschätzen, wie genau ein Abstand von 250 Metern (damals; heute sind es 100 Meter) in der Praxis aussehen würde. Die Bubatzkarte entwickelte sich dann im Laufe der Zeit zu einer Karte für ganz Deutschland, die auf den öffentlich zugänglichen Daten von OpenStreetMap beruht. Die Vertreiber der Website weisen aber darauf hin, dass die Karte mit Vorsicht benutzt werden sollte, da sie unvollständig sein kann. Alle Angaben und Informationen sind daher ohne Gewähr und jeder sollte bewusst auf sein eigenes Handeln achten.

So funktioniert’s:

Die Anleitung für die Bubatzkarte ist kurz und einfach: In den rot markierten Bereichen kann das Cannabiskonsumverbot zutreffen. Das betrifft vor allem Flächen rund um Kinder- und Jugendeinrichtungen. Fußgängerzonen, in denen der Konsum von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls untersagt ist, sind auf der Karte nicht gekennzeichnet. Standorte für Anbauvereinigungen sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Diese und andere Abstände können mithilfe des Einstellungsmenüs, welches am rechten unteren Rand des Bildschirms zu finden ist, individuell angepasst und getestet werden.

Wer Fragen hat, kann einen Blick in das bereitgestellte FAQ auf der Website werfen. Dort finden Nutzerinnen und Nutzer Antworten zu verschiedenen Themen.

Neben der Bubatzkarte: Hier darf Cannabis ebenfalls nicht konsumiert werden

Aber Achtung: Das Konsumverbot von Cannabis bezieht sich nicht nur allein auf öffentliche Kinder- und Jugendeinrichtungen. Auch in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist der Konsum verboten. Das heißt also, dass beispielsweise an einer Bushaltestelle voller Schulkinder oder vor einem Kino mit wartenden Jugendlichen kein Cannabis konsumiert werden darf – auch wenn dieser Bereich auf der Karte eigentlich keine Konsumverbotszone ist.

Autor: Dr. Nadine Herwig
Dr. Nadine Herwig - Leiterin Grünhorn Academy
Dr. Nadine Herwig studierte von 2006 bis 2010 Angewandte Naturwissenschaften an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Ihre Promotion führte sie am Helmholtz-Zentrum in Dresden-Rossendorf am Institut für Radiopharmazie durch. Zu ihren bislang publizierten wissenschaftlichen Arbeiten gehören u. a. Originalartikel auf dem Gebiet der Hautkrebsforschung und der Biomarker.