Bestrahlung für Avaay Signature 7/11 GCO: Green Croc Orange
nicht bestrahlt
Gründe für Bestrahlung
Cannabisblüten sind ein pflanzliches Arzneimittel und gleichzeitig ein lebendes, biologisches Produkt, welches nicht unter sterilen Bedingungen hergestellt werden kann. Um eine bestmögliche mikrobiologische Qualität sicherzustellen, hat sich die Behandlung mit ionisierender Strahlung etabliert. Dadurch wird die Keimzahl in den medizinischen Cannabisblüten effektiv reduziert und so die zum Teil hochgradig vulnerablen Patienten geschützt.
Arten von Bestrahlungen
Es gibt verschiedene Arten von Bestrahlung, deren Ziel es ist, die Keimbelastung zu reduzieren. Bei allen Verfahren kommt es aufgrund des Energieeintrages ausgehend von der Strahlung zu einer Abtötung lebender Mikroorganismen.
E-Beam
Bei der Behandlung mit E-Beam, Kurzform für Electron Beam (Elektronenstrahl), werden die Cannabisblüten mit gezielten Elektronenstrahlen behandelt. Dies ist ein schnelles und effizientes Verfahren, das keine chemischen Zusätze benötigt. Es hinterlässt auch keine Rückstände auf den behandelten Blüten.
Gamma-Strahlung
Es handelt sich hierbei also um energiereiche Strahlen, die tief in den Mikroorganismus der Keime eindringen und deren Zell-Funktionen nachhaltig schädigen, sodass diese absterben. Gamma-Strahlen finden am häufigsten Anwendung bei der Reduktion der Keimbelastung von medizinischen Cannabisblüten. Die Eigenschaften der Gammastrahlung ähneln denen der Röntgenstrahlung und verblassen schnell, so dass keine Strahlungsrückstände im Produkt bleiben. Bei Cannabispflanzen findet hauptsächlich Strahlung von radioaktiven Cobald-60-Quellen Anwendung.
Unbestrahlte Blüten
Zur Sicherstellung der pharmazeutischen Qualität werden medizinische Cannabisblüten hinsichtlich deren Keimbelastung geprüft. Entsprechen die Werte für Bakterien bzw. Pilze und Hefen den geltenden Grenzwerten, so können die Cannabisblüten für den Markt freigegeben werden und müssen nicht nachträglich bestrahlt werden.