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Canymed BC 28/1: Alphaflos Schneewittchen

Hersteller: Canymed
vorrätig
Genetik
Hybrid Sativa dominant

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Canymed BC 28/1: Alphaflos Schneewittchen

Canymed

THC-dominante Blüte aus Indoor-Anbau (unbestrahlt)

Canymed BC 28/1 – AlphaFlos Schneewittchen ist eine medizinische Cannabisblüte mit einem THC-Gehalt von ca. 28 % und einem CBD-Gehalt unter 1 %. Der Kultivar stammt aus kontrolliertem Indoor-Anbau und erfüllt die Qualitätsanforderungen gemäß Deutschem Arzneibuch (DAB) sowie EU-GMP-Standards. Die Sorte besitzt ein sativa-dominiertes Hybridprofil und wird unbestrahlt abgegeben.


Aroma & Terpenprofil

AlphaFlos Schneewittchen zeichnet sich durch ein klares, frisches Aromaprofil mit holzig-erdigen Noten und einem leichten Zitrusunterton aus. Die sensorischen Eigenschaften werden geprägt durch folgende Hauptterpene:

• Limonen – zitrusartig; potenziell stimmungsaufhellend und stressreduzierend (2)

• Myrcen – erdig-moschusartig; möglicherweise muskelentspannend und beruhigend (2)

• Humulen – hopfrig-holzig; bekannt für mögliche schmerzlindernd, antimikrobiell, antiinflammatorisch Effekte (2)

• Caryophyllen – würzig-pfeffrig; interagiert mit dem CB2-Rezeptor, möglicherweise entzündungshemmend (2)

Die ausgewogene Terpenkombination unterstützt das sensorische Profil und kann gemeinsam mit den enthaltenen Cannabinoiden zur therapeutischen Wirkung beitragen (Entourage-Effekt) (1,4).


Anwendung & Darreichung

Die Blüte ist zur inhalativen Anwendung mittels medizinisch zugelassenem Verdampfer vorgesehen. Der Wirkeintritt erfolgt meist innerhalb weniger Minuten, die Wirkdauer liegt typischerweise bei 30 bis 180 Minuten (3). Die Abgabe erfolgt auf ärztliche Verordnung.


Hinweis

Diese Information stellt kein Heilversprechen dar. Die Anwendung erfolgt gemäß ärztlicher Anweisung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.


Fachliche Quellen: 1. Russo EB. Br J Pharmacol. 2011. 2. Baron EP. Headache. 2018;58(7):1139–1186. 3. Müller-Vahl KR, Grotenhermen F. Cannabis und Cannabinoide in der Medizin. MWV, 2020. 4. MacCallum CA, Russo EB. Eur J Intern Med. 2018;49:12–19. 5. BfArM: Abschlussbericht der Begleiterhebung; abgerufen am 19.06.2023

Bestrahlung für Canymed BC 28/1: Alphaflos Schneewittchen

nicht bestrahlt

Gründe für Bestrahlung


Cannabisblüten sind ein pflanzliches Arzneimittel und gleichzeitig ein lebendes, biologisches Produkt, welches nicht unter sterilen Bedingungen hergestellt werden kann. Um eine bestmögliche mikrobiologische Qualität sicherzustellen, hat sich die Behandlung mit ionisierender Strahlung etabliert. Dadurch wird die Keimzahl in den medizinischen Cannabisblüten effektiv reduziert und so die zum Teil hochgradig vulnerablen Patienten geschützt.

Arten von Bestrahlungen


Es gibt verschiedene Arten von Bestrahlung, deren Ziel es ist, die Keimbelastung zu reduzieren. Bei allen Verfahren kommt es aufgrund des Energieeintrages ausgehend von der Strahlung zu einer Abtötung lebender Mikroorganismen.

E-Beam

Bei der Behandlung mit E-Beam, Kurzform für Electron Beam (Elektronenstrahl), werden die Cannabisblüten mit gezielten Elektronenstrahlen behandelt. Dies ist ein schnelles und effizientes Verfahren, das keine chemischen Zusätze benötigt. Es hinterlässt auch keine Rückstände auf den behandelten Blüten.

Gamma-Strahlung

Es handelt sich hierbei also um energiereiche Strahlen, die tief in den Mikroorganismus der Keime eindringen und deren Zell-Funktionen nachhaltig schädigen, sodass diese absterben. Gamma-Strahlen finden am häufigsten Anwendung bei der Reduktion der Keimbelastung von medizinischen Cannabisblüten. Die Eigenschaften der Gammastrahlung ähneln denen der Röntgenstrahlung und verblassen schnell, so dass keine Strahlungsrückstände im Produkt bleiben. Bei Cannabispflanzen findet hauptsächlich Strahlung von radioaktiven Cobald-60-Quellen Anwendung.

Unbestrahlte Blüten

Zur Sicherstellung der pharmazeutischen Qualität werden medizinische Cannabisblüten hinsichtlich deren Keimbelastung geprüft. Entsprechen die Werte für Bakterien bzw. Pilze und Hefen den geltenden Grenzwerten, so können die Cannabisblüten für den Markt freigegeben werden und müssen nicht nachträglich bestrahlt werden.