Welche Angaben muss ein BtM-Rezept enthalten?

Das BtM-Rezept – Worauf kommt es an? Welche Angaben sind wichtig und notwendig?
Seit 2017 kann medizinisches Cannabis auf Rezept verschrieben werden. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile sowie Pflanzenextrakte für medizinische Zwecke sind in der Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und sind somit als verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft.
Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gibt die Bundeopiumstelle dafür vorgesehenen amtliche Formblätter, BtM-Rezepte und den BtM-Anforderungsscheine aus. Ärztinnen und Ärzte können die Formulare beantragen und werden mit einer BtM-Nummer registriert.
Das BtM-Rezept ist ein 3-teiliges Formblatt:
- Teil II ist das oberste (gelbe) Blatt. Dies dient der Apotheke zur Verrechnung.
- Teil III ist das mittlere Blatt. Dieser verbleibt beim verschreibenden Arzt.
- Teil I ist das unterste Blatt und verbleibt in der Apotheke zur Dokumentation.
Der Patient erhält Teil II und Teil I zur Vorlage in der Apotheke. Somit ist für die Bestellung bei gruenhorn.de eine Zusendung beider Rezeptteile für die Bearbeitung notwendig!
Bei der Ausstellung eines BtM-Rezeptes sind gewisse Angaben notwendig, um eine korrekte Belieferung vornehmen zu können.

- Angaben zum Patienten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
a. Kassenrezept: Angaben zur entsprechenden Krankenkasse1
b. Privatrezept: Angaben zur Krankenkasse entfallen - Ausstellungsdatum: BtM-Rezepte sind ab diesem Datum sieben Tage gültig. Eine Belieferung darf nicht mehr erfolgen, wenn das Rezept (Teil I und Teil II) nicht innerhalb dieser Frist in einer Apotheke eingegangen ist.
- Eindeutige Verschreibung: eindeutige Arzneimittelbezeichnung mit Menge, Gehalt/Stärke und Darreichungsform2
- Dosierungsanweisungen: Angaben zur Dosierung und Anwendungshinweise
a. In schriftlicher Form auf einer separaten Anweisung des Arztes, welche dem Patienten beim Arztbesuch ausgehändigt wird. Auf dem Rezept: „Dosierung gemäß schriftlicher ärztlicher Anweisung.“
i. Es ist von Vorteil der Apotheke eine Kopie der Dosieranweisung zukommen zu lassen.
b. Patientenindividuelle Angabe der Dosierung auf Rezept (Angabe der Einzel- und Tagesdosis)
i. Achtung: Seit dem 01.07.2021 bei Verschreibung von medizinischem Cannabis zur Verrechnung bei der Krankenkasse notwendig! (Siehe 2) - Weitere Angaben: „A“ – Notwendig bei Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge von Betäubungsmitteln innerhalb von 30 Tagen (ab Ausstellungsdatum). Diese Angabe muss durch den verschreibenden Arzt erfolgen.
a. Cannabisblüten: 100 Gramm
b. Cannabisextrakt, -kapseln: 1000 Milligramm - Arztstempel und Arztunterschrift:
a. Stempel: Name, Berufsbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer der Praxis. Bei Gemeinschaftspraxisstempeln ist der verschreibende Arzt zu markieren.
b. Der verschreibende Arzt muss unterschreiben. - Weitere Angaben des Arztes: Betriebsstättennummer, LANR (lebenslange Arztnummer)
- Rezeptnummer: 9-stellig, einmalig und fortlaufend, dem verschreibenden Arzt zugeordnet
Sind alle diese Angaben vollständig, kann das verschriebene Arzneimittel an den Patienten abgegeben werden.
Patienten, die ihr verordnetes Arzneimittel privat bezahlen, erhalten Teil II des Rezeptes bearbeitet mit Stempel und Unterschrift der Apotheke für ihre Unterlagen zurück. Patienten, die Cannabis in verschiedenen Darreichungsformen von der Krankenkasse erstattet bekommen, erhalten eine Kopie des bearbeiteten Rezeptes mit Stempel und Unterschrift der Apotheke mit Ihrer Lieferung.
1 Die Kostenübernahme für medizinisch angewendetes Cannabis kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Sollte bereits bereits eine Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse vorliegen, ist es von Vorteil diese bei einer Rezeptbestellung bei gruenhorn.de als Kopie oder digital mitzusenden, um etwaige Rückfragen zu vermeiden.
2 Beispielverordnungen:
Blüten:
Cannabisblüten unverarbeitet, Tilray THC22 Indica No.2 Master Kush 10 Gramm
Dos.: abends 0,2 g zur Verdampfung und Inhalation.
Extrakt:
420 Natural 22/1 Vollspektrumextrakt 25mg/ml 25ml
Dos.: 1x täglich 0,1 ml zur oralen Einnahme.
Kapseln:
IMC 20/1 Vollspektrumextrakt-Kapseln 2,5 mg 60 Kapseln
Dos.: 2x täglich 1 Kapsel einnehmen.